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Pressemitteilung

Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag

Eine Initiative der ÖDP

Der Euratom-Vertrag aus dem Jahre 1957 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur „schnellen Bildung und Entwicklung der Nuklearindustrie“ in den Mitgliedsländern. Der Vertrag gewährt der Atomenergie und somit auch den Betreibern von Atomkraftwerken eine Vielzahl von Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und auf dem Energiemarkt. Wesentliche Fragen der Sicherheit, dem Bau und Betrieb von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie die Endlagerung von atomaren Abfällen werden in diesem veralteten Vertrag nicht angesprochen. Der Vertrag steht in seiner Zielsetzung dem Mehrheitswillen der Bevölkerung in Deutschland und vielen weiteren Mitgliedsstaaten der EU entgegen. Selbst das Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung, der Atomenergie nur noch eine Brückenfunktion ins solare Zeitalter der Energieversorgung zuzugestehen, findet sich im Euratom-Vertrag nicht. Vielmehr privilegiert der Vertrag einseitig und ohne zeitliches Ende die Nutzung der Atomenergie.
Mehrere Gutachten von Völkerrechtlern liegen vor, die nachweisen, dass ein einseitiger Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag für ein Mitgliedsland möglich ist, ohne dass dadurch die Mitgliedschaft in der EU betroffen wird.
Die ÖDP hat eine Petition auf den Weg gebracht, wonach der Bundestag beschließen möge, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem Euratom-Vertrag aussteigt. Die Petition kann online unterzeichnet werden. Weitere Infos hierzu unter www.Euratom-Ausstieg.de. Petitionslisten können auch unter 08337/742536 beim Kreisverband Neu-Ulm telefonisch angefordert werden.

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