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Pressemitteilung

Die ÖDP im Landkreis Neu-Ulm freut sich über das Volksbegehren zur Direktwahl des Ministerpräsidenten

Mit Freunde und Zustimmung hat der Vorstand der ÖDP im Kreis Neu-Ulm auf die Ankündigung eines verfassungsändernden Volksbegehrens zur Direktwahl des Ministerpräsidenten durch den ÖDP-Landesvorstand reagiert. Die Unterschriftensammlung soll Anfang 2012 beginnen. Mit der Initiative soll Artikel 44 der bayerischen Verfassung geändert werden, der bislang vorgibt, dass der Landtag den Ministerpräsidenten wählt.

„Wir erwarten uns von einer solchen Änderung eine Stärkung des Landtages, eine echte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative und eine verbesserte Kontrolle der Regierung durch das Parlament“, sagte die Neu-Ulmer ÖDP-Vorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz. Das Volksbegehren sei „ein Beitrag zum Abbau der Politikverdrossenheit. Es kann das Interesse an der Landespolitik steigern und die direktdemokratische Kultur stärken“. Die Initiative komme zum richtigen Zeitpunkt „als Teil einer breiten Bewegung für mehr direktdemokratische Bürgerbeteiligung“.

Zum zweiten Mal in Folge habe Bayern einen Regierungschef, der zum Zeitpunkt der Wahl gar nicht als Kandidat für dieses Amt benannt gewesen sei. „Mit der Direktwahl passiert das den Bürgern nicht noch einmal“, so Schimmer-Göresz.

Die ÖDP sieht durch ihr neues Volksbegehrens sogar eine „Befreiung“ des Parlaments: Das wichtigste Recht der Abgeordneten sei das Haushaltsrecht, nicht das Recht, den Regierungschef zu wählen. In der Praxis der letzten 50 Jahre habe das Recht der Ministerpräsidentenwahl zu einer Selbstfesselung des Landtags geführt: Mit der Wahl des Regierungschefs habe die Parlamentsmehrheit sich weitgehend selbst entleibt, indem sich ab dem Zeitpunkt der Ministerpräsidentenwahl das „Recht zur Kontrolle“ in eine „Pflicht zur Verteidigung der Regierung“ umwandelte. Auch das Haushaltsrecht wurde faktisch aufgehoben, weil der Haushaltsentwurf der Regierung allenfalls noch in Kleinigkeiten verändert werden durfte; alles andere wäre als ein Affront gegen die „eigene Regierung“ gewertet worden und hätte zu einer politischen Krise geführt. Die Direktwahl des Ministerpräsidenten würde das Parlament befreien und ihm neue Dynamik verschaffen. Der Landtag würde durch den Wiedergewinn des Kontrollrechts und des vollen Haushaltsrechts aufgewertet. Der Meinungswettstreit um die besten Ideen wäre endlich möglich, die wirklich freien Abgeordneten vom lähmenden Fraktionszwang befreit. Aus Untersuchungsausschüssen wie beispielsweise zum Bayern LB-, Hohlmeier- oder LWS-Skandal würden dann echte Aufklärungsgremien.

Nach Ansicht der ÖDP wird auch die Landtagswahl selbst mit der Direktwahl des Ministerpräsidenten aufgewertet. Derzeit müssten die Wähler, um den gewünschten Ministerpräsidenten zu bekommen, womöglich einen örtlichen Landtagskandidaten wählen, den man nicht für den geeignetsten hält. Mit der Direktwahl des MP bekommt die Landtagswahl ihren eigenen und wichtigen Stellenwert zurück: „Es wird eine Volksvertretung gewählt, nicht eine Unterstützertruppe für einen Spitzenkandidaten,“ sagt Ulrich Hoffmann, ÖDP-Pressesprecher im Kreis Neu-Ulm. Hoffmann verweist auf prominente Unterstützer einer Direktwahl des Ministerpräsidenten wie den Staatsrechtler und Parteienkritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. Er habe der ÖDP bereits Unterstützung zugesagt und vertrete die Auffassung, „mit der Direktwahl des Ministerpräsidenten werden verfassungsrechtliche Grundsätze, die bisher zum Teil nur auf dem Papier stehen, wieder mit Leben erfüllt“. Die Länder seien, so von Arnim, inzwischen „exekutivlastig“ – ähnlich wie Kommunen. Auch auf Landesebene sei eine Präsidialdemokratie „eine vollwertige Demokratie und verfassungsrechtlich zulässig“. „Lokale Präsidialdemokratien mit direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten sind in Bayern seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit, selbst wenn im Gemeinderat und im Kreistag nicht die Partei des Bürgermeisters oder Landrates die Mehrheit hat. Nirgendwo ist deswegen Instabilität zu beobachten“, so Hoffmann. „Die Direktwahl des Ministerpräsidenten ist nicht nur sinnvoll und bürgernah, sondern kann auch Bestandteil einer sich derzeit in vielschichtiger Weise formierenden breiten Mehr Demokratie-Bewegung werden“.

Der Zeitplan

Die ÖDP arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf, der noch mit Verfassungsrechtlern abgestimmt wird. Zu klären sei beispielsweise noch die Rolle des Landtags bei der Ministerbestellung. Anfang 2012 soll die Sammlung der Zulassungsunterschriften beginnen. Bis Jahresende 2012 werden Unterschriften gesammelt. Die Zulassungsunterschriften sollen so eingereicht werden, dass die 14-tägige Eintragungsfrist in den Rathäusern im ersten Halbjahr 2013 liegt. Während dieser zweiten Phase des Volksbegehrens müssen sich dann rund 940.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Bayerns in den Rathäusern in die dort ausliegenden Listen eintragen. Wird die Hürde übersprungen, ist das Volksbegehren erfolgreich und es kommt zum Volksentscheid, der aus Kostengründen mit der nächsten Landtagswahl zusammengelegt werden könnte.

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