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Pressemitteilung

Leserbrief zum „Thema des Tages“ am 26.Februar 2013 in der Südwest-Presse:

"Streit um die Familienpolitik"

Es ist erfreulich, dass die Südwest-Presse die Familienpolitik zum Gegenstand einer breiten Berichterstattung macht. Geärgert habe ich mich allerdings darüber, dass Sie mit dem Hinweis auf „200 Milliarden Euro Familienförderung“ den entweder viel zu hohen oder auch schlicht falschen Zahlen, die immer mal wieder durch die Deutsche Bundesbank oder ein Wirtschaftsforschungsinstitut gestreut werden, folgen. Diese „200 Milliarden“ setzen sich etwa aus steuerlichen Maßnahmen zusammen, zu denen dann u.a. Kindergeld und Kinderfreibetrag im Familienlastenausgleich gerechnet werden. Dabei handelt es sich beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag zum großen Teil lediglich um Rückerstattung der verbotenen Besteuerung des kindlichen Existenzminimums! Es ist ebenfalls nicht sachgerecht, das Ehegattensplitting unter „Familienförderung“ aufzuführen, geht es hierbei doch schlicht darum, dass Ehepaare und Familien bei der Besteuerung keine finanziellen Nachteile bei der von ihnen gewählten Aufteilung ihrer Aufgaben zwischen Beruf und Familie haben. In den „200 Milliarden“ sind auch enthalten die Transfers der Gebietskörperschaften, zu denen dann zum Beispiel auch die Sozialhilfe und das Wohngeld gehören. Beides stellt allerdings die Grundsicherung für alle Menschen dar und ist folglich keine Familienförderung. Auch der in den „200 Milliarden“ enthaltene Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst ist als tarifliche Leistung nicht Familienförderung. Besonders skandalös ist, dass in den „200 Milliarden“ bei den Sachleistungen der Gebietskörperschaften auch Kindergärten, Schulen und Hochschulen als Familienförderung bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um wechselseitig für Familie, Staat und Wirtschaft sinnvolle Infrastrukturmassnahmen, aber keine Geldleistung an Familien! Mit dieser Logik wären sonst auch Alten- und Pflegeheime einzubeziehen. Zum anderen hat der Staat einen Bildungsauftrag und die Ausbildung von Akademikern ist im originären Interesse des Staates und der Wirtschaft. In den „200 Milliarden“ sind dann auch noch die Sozialversicherungsleistungen wie die entgeltfreie Krankenversicherung enthalten. Auch das ist nicht legitim, denn hier wird der generative Beitrag der Eltern in der GKV durch die Beitragsfreiheit der Kinder berücksichtigt. D.h. Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung. Auf das Erwerbseinkommen wird zudem der volle Beitrag – ohne Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums – erhoben. Diese Summe steht den Eltern nicht direkt zur Verfügung.
Leider berücksichtigen die „200 Milliarden“ auch nicht, dass Familien erhebliche volkswirtschaftliche Leistungen erbringen, indem sie Humanvermögen schaffen. Diese Leistungen, die von Familien erbracht werden, müssen in einer ordentlichen Bilanz den Ausgaben des Staates für „Familienförderung“ gegenüber gestellt werden. Zudem sind auch Familien Steuerzahler, sodass ein Teil der vermeintlichen Förderung schlicht ein Insichtransfer ist.
Ich stimme durchaus zu, dass die familienpolitischen Leistungen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen. Ich bitte aber sehr darum, dass gerade auch die Berichterstattung in den Medien auf reellen Zahlen aufbaut und tatsächlich das Wohl von Kindern und ihren Eltern zuerst im Blick hat. Erst danach kann es um die Interessen der Wirtschaft gehen, die mit zweifelhaften Zahlen, wie den „200 Milliarden“ Stimmung gegen Familien macht. Wir brauchen endlich eine faire und gerechte Familienpolitik, die Eltern echte Wahlfreiheit gewährt und die Leistungen der Eltern für Erziehung und Bildung ihrer Kinder wertschätzt. Ein sinnvolles Instrument dazu wäre ein Erziehungsgehalt, wie es vielfach von Familienforschern, dem Familienbund in Bayern oder auch der ÖDP in die Diskussion gebracht wurde.

Eingesandt von: Ulrich Hoffmann, Familienpolitischer Sprecher der ÖDP in Bayern

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