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Pressemitteilung

Neu-Ulmer ÖDP beim neuen „Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz“ mit dabei!

Gegen das neue Gesetz zur Abschaffung des Nichtraucherschutzes:

Voraussichtlich zum 1. August wird das neue CSU/FDP-Gesetz das Rauchen in vielen Lokalen wieder ermöglichen. Die Neu-Ulmer ÖDP gibt landkreisweit den Startschuss für das neue "Volksbegehren gegen die Abschaffung des Nichtraucherschutzgesetzes". Die ÖDP will der Gesundheitsvorsorge den Vorrang geben, den Nichtraucherschutz verteidigen und noch einen Schritt weiter gehen: Auch die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Land sogenannte Raucherclubs ermöglichte, soll mit Hilfe des Volksbegehrens fallen. Das ÖDP-Begehren wird von mehreren Initiativen unterstützt: u. a. vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., von Nichtraucher-Initiative München und von Pro Rauchfrei e.V. Auch die kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) tritt für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz ein.
"Die Landtagsmehrheit will offensichtlich die Gesundheitsvorsorge dem Populismus der FDP und der Europawahl-Panik der CSU opfern", kritisiert ÖDP-Kreisvorsitzende und stellvertretende Volksbegehrensbeauftragte, Gabriela Schimmer-Göresz, Osterberg/Weiler, das Vorhaben von CSU und FDP. Die bayerische ÖDP vertrete jedoch die Auffassung, dass der Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch für Kinder in Volksfestzelten, Besucher von Gaststätten, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien und Bedienungen an ihrem Arbeitsplatz gelten müsse. Die Staatsregierung solle ihren verkorksten Gesetzentwurf zurück ziehen. Der Nichtraucherschutz sei ein zentrales gesundheitspolitisches Thema, das „nicht aus dem Blickwinkel der Oktoberfestwirte sondern aus ärztlicher Sicht“ beurteilt werden müsse, meint Schimmer-Göresz.
Schimmer-Göresz: "Wir hoffen, mit dem Zeitpunkt unserer Initiative die Beratung des neuen wachsweichen CSU/FDP-Gesetzes im Landtag durch eine öffentliche Debatte beeinflussen zu können. Falls dies nicht möglich ist, streben wir einen Volksentscheid an". Unterschriftslisten können unter 08337/742536 bestellt oder unter www.nichtraucherschutz-bayern.de heruntergeladen werden. Unterschriften werden in Kürze an Info-Ständen gesammelt. Die Neu-Ulmer ÖDP beteiligt sich auch am landesweiten Aktionstag am 16. Mai.
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Hintergrundinfo zur Kritik am CSU/FDP-Entwurf:

Im Wesentlichen darf generell in Festzelten wieder geraucht werden und dazu haben auch Minderjährige Zugang, da hier eine Kontrolle des Jugendschutzes nicht gewährleistet werden könnte (Gesundheitsminister Söder).
In sogenannten Eckkneipen unter 75qm darf der Wirt entscheiden, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht (von außen muss das für alle Gäste durch ein Schild ersichtlich sein). Allerdings gibt es bereits schon jetzt Streit darüber, was einfache Speisen sind, denn nur diese dürfen in Raucherkneipen serviert werden: Beispielsweise nur Wiener Würstl oder auch ein Schweinsbraten?
In allen anderen Gaststätten (Wirtshäusern) kann ein separater Raucherraum eingerichtet werden. Ähnlich ist es in Diskotheken.

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