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Pressemitteilung

Popularklage gegen Studiengebühren

Im Oktober 2011 hatte die ÖDP Bayern eine Popularklage gegen die Studiengebühren in Bayern unterstützt. Die Klage greift die an vielen Hochschulen aufgehäuften Gebührenberge und die Zweckentfremdung von Gebührengeldern an, die oftmals für ganz studienfremde Zwecke wie Verwaltungsaufgaben verwendet werden oder mit denen die "Löcher" aufgefüllt werden, die die Kürzung der staatlichen Mittel hinterläßt. All diese Verwendungen - wie auch das Bunkern der Gebührengelder - sind rechtswidrig, denn nach dem bayerischen Hochschulgesetz dürfen die "Studienbeiträge", wie sie offiziell heißen, nur für die "Verbesserung" der Studienbedingungen verwendet werden. Wie richtig die Argumentation der Klage ist, zeigt sich jetzt an einem aktuellen Schreiben (http://www.asta.tum.de/archiv/pressemitteilungen/briefseehofer/) der Studentenvertreter der Technischen Universität München an Seehofer. Darin prangern die Studentenvertreter an, daß jetzt 1,4 Millionen Euro an Studiengebühren für die Erneuerung einwandfreier technischer Ausrüstung ausgegeben und damit verschleudert werden sollen, nur um dem politischen Druck zur Verausgabung der Gebührengelder zu genügen.

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